Detektierbarer Arbeitsschutz
Was sind detektierbare Arbeitsschutz-Waren?
Detektierbare Produkte aus dem Bereich der Arbeitssicherheit sind vor allem in lebensmittelverarbeitenden Produktionen sowie der Pharma-und Kosmetikindustrie zu finden. "Detektierbar" bedeutet, dass Arbeitsmaterial oder Sicherheitsprodukte, die in der Produktion versehentlich verloren gehen, von einem Metalldetektor wieder aufgespürt werden können.
Diese Aufspürbarkeit ist von enormer Bedeutung, denn kämen Handschuhe, Pflaster, Kabelbinder oder beispielsweise das Sicherheitsmesser versehentlich in die Produktionskette und würden von den Maschinen nicht erkannt werden, hätte der Verlust von Kleinartikeln teils schwerwiegende Folgen. Ein Beispiel hierfür wäre die Kontamination von Lebensmitteln oder Arzneimittelprodukte.
Wozu werden detektierbare Arbeitsschutz-Produkte gebraucht?
In sensiblen Bereichen wie der Kosmetikindustrie, der Lebensmittelproduktion oder dem Pharmagewerbe dürfen ausschließlich detektierbare Werkzeuge und Arbeitsmaterialien wie Handschuhe, Klemmbretter, Kugelschreiber aber auch Messer, Stifte oder Wundverbände verwendet werden.
Selbst bei strenger Kontrolle und gutem Aufpassen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann es nicht ausgeschlossen werden, dass ein Artikel, der nicht in die Produktion gehört, in selbiger landet und die hergestellten Waren kontaminiert. Um dieses Szenario zu vermeiden, werden ausschließlich detectable Sicherheitsmaterialen verwendet, sodass diese schnell und zuverlässig von einem Metall- oder Röntgendetektor wieder augespürt werden können.
Was ist unter Arbeitsschutz zu verstehen?
Die Verantwortung für entsprechende Sicherheitsbedingungen für die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb trägt der Arbeitgeber.
Unter Arbeitsschutz versteht man ein umfangreiches Sortiment an Produkten, das dem Arbeitnehmer dazu dient, seine Gesundheit während der Arbeit mit gefährlichen, ätzenden oder giftigen Waren zu schützen.
Beispiele hierfür wäre das Sortiment an Augenschutz, Gehörschutz, Hautschutz, Atemschutz, Kopfschutz aber natürlich auch Erste-Hilfe-Waren wie Pflaster, Verbände usw.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Ein Missgeschick im Betrieb ist schnell passiert. Arbeitgeber tragen die Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Doch was bedeutet das genau?
Per Definition erklärt sich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wie folgt: Arbeitgeber sind im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses verpflichtet, Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Darunter fällt sowohl der Schutz vor Unfälllen oder anderen Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit, aber auch ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz sowie einen fairen Umgang miteinander.
Unter Arbeittschutz fallen also sowohl herkömmliche Arbeitsmittel, als auch medizinische Produkte, wenn ein Missgeschick bei der Arbeit passiert ist. Beispiele hierfür sind Fingerverbände, Pflasterstrips, Produkte zur Wundversorgung sowie EInmalprodukte wie Handschuhe zur Versorgung der Wunde.
Auch EInmalschutzkleidung, Gehörschutzstöpsel, Handschuhe, Schutzpapier, Kabelbinder, Messer oder andere detektierbare Einwegartikel sind diesem Bereich zuzuordnen.
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